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Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
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1.1. Unsere
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts-
bzw.Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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1.2. Schriftliche
Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen
vor.
2.
Angebote
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2.1 Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich.
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2.2. Technische und
gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-,
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
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2.3. Unsere Angebote
bestehen aus Einheitspreisen und werden nach der tatsächlichen
verwendeten (bestellten) Stück-, Meter- oder Studenanzahl nach
Aufmaß (schriftliche Bestellung) abgerrechnet. (Entgegenstehende
Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.)
3.
Preise
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3.1. Alle Preise verstehen sich ab
Lager Graz. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich
bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.
Liefer- und Leistungszeit
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4.1. Die von uns genannten Termine
und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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4.2. Alle Liefertermine stehen
unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Teillieferungen sind zulässig.
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4.3. Liefer- und
Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund
von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn
sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,
haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
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4.4. Im übrigen kommen wir erst
dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
5.
Versand und Gefahrübergang
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5.1. Der Versand erfolgt nach
unserer Wahl.
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5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei
Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
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5.3. Wird der
Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht,
geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der
Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
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5.4. Wir veranlassen, sofern es der
Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den
Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die
Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer
von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese
Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von
der Haftung für solche Schäden freigestellt.
6.
Gewährleistung und Haftung
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6.1. Die Gewährleistung beträgt 12
Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
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6.2. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
entfällt jede Gewährleistung.
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6.3. Der Käufer hat uns Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang
der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfälltiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
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6.4. Bei begründeten Mängelrügen
hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns
zu schicken; Dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene
Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender
Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender
Schadensbegleichung.
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6.5. Der Käufer kann grundsätzlich
nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen
ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht
werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften
Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
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6.6. Wir sind zur Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer
seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfällt hat.
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6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich
gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar
und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
7.
Eigentumsvorbehalt
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7.1. Wir behalten uns das Eigentum
an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns
zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, vor.
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7.2. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im
folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
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7.3. Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermöchtigen den
Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf
unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen
und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und
vorzulegen.
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7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Anfallende Kosten trägt der Käufer.
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7.5. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten
des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die
Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht
als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.
8.
Zahlung
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8.1. Soweit nicht anders vereinbart
ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
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8.2. Wir sind berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schuld anzurechnen. Sindbereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die
Zinsen und zuletzt die Hauptforderunganzurechnen.
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8.3. Gerät der Käufer in Verzug, so
sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
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8.4. Kommt der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so
sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
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8.5. Der Käufer ist
zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenanspräche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind.
9.
Schutz- und Urheberrechte
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9.1 Verletzung von gewerblichen
Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt
hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den
Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen
und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf
die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt
zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das
Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden
wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das Schutzrecht
nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis
abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
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9.2. Hat der Käufer das von uns
gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder
haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkts so
gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren,
ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers
des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
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9.3. Von uns zur
Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind
nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen,
nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von
uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und
Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht
zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer
Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder
zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein
Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern
Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist
dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.
10.
Kundendaten
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Eine Speicherung der
kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
11.
Export
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11.1. Der Export
unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst verpflichtet
ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
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11.2 Die
Versandkosten werden auf Anfrage mitgeteilt.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
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12.1. Erfüllungsort ist Graz.
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12.2. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist Graz.
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12.3. Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Österreich.
13.
Teilnichtigkeit
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13.1. Sollten einzelne Bestimmungen
nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so
auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird;
die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt
dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
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